|
Präambel, Aufgaben, Zusammensetzung:
Der Dekanatsrat ist in sinngemässer Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe des Bischofs (Nr. 27) der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat des Dekanats und das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung der Kräfte des Laienapostolats im Dekanat und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit. Seine Satzung beruht auf dem Beschluss „Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche“ der gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Dekanatsrat ist der Zusammenschluss von Seelsorgern, Pfarrgemeinderäten und katholischen Verbänden sowie von weiteren Persönlichkeiten aus Kirche, Gesellschaft und Institutionen des Laienapostolats auf der Ebene des Dekanats.
Aufgaben:
|
|
Entwicklungen im kirchlichen, staatlichen und gesellschaftlichen Leben zu beobachten und die Anliegen der Katholiken des Dekanats in Kirche und Öffentlichkeit zu vertreten
|
|
|
Mitwirken bei der Festlegung von Schwerpunkten und Richtlinien der pastoralen Planung
|
|
|
Unterstützen der Seelsorger in Fragen des religiösen Lebens und der Seelsorge
|
|
|
Zu Fragen des kirchlichen Lebens Stellung nehmen
|
|
|
gemeinsame Initiativen und Veranstaltungen durchführen
|
|
|
Fortbildung der Pfarrgemeinderäte und ehrenamtlichen Mitarbeitern/-innen
|
|
|
ökumenische Zusammenarbeit fördern
|
|
|
Erfahrungsaustausch zwischen den Pfarreien anregen
|
Mitglieder:
|
|
der Dekan
|
|
|
Leiter aller Seelsorgestellen des Dekanates
|
|
|
die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte
|
|
|
Vertreter der katholischen Verbände und Organisationen des Dekanates
|
|
|
ein Vertreter der auf Pfarrebene hauptamtlichen tätigen Laien
|
|
|
die im Dekanat wohnenden Mitglieder des Diözesanrates
|
|
|
weitere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Leiter/-innen der Sachausschüsse des Dekanatsrates, soweit sie nicht bereits dem Gremium angehören
|
|